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13.07.2011 RSS Feed

Zitate BMn Aigner zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

Für die Landwirtschaft birgt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz große Chancen, denn es stärkt Rolle der nachwachsenden Rohstoffe als Produktionsalternative und fördert die Bioenergie-Nutzung. Mit dem Gesetz wird die dezentrale Stromerzeugung durch viele mittelständische Betriebe besser gefördert. Die großen Vorteile der Bioenergie, wie die Speicherfähigkeit, können effizienter genutzt werden. Wir entschärfen die Flächenkonkurrenz und steigern das Wertschöpfungspotential in den ländlichen Regionen. Mit der Gesetzesnovelle konnten wir wesentliche Eckpunkte für die Landwirtschaft  durchsetzen. Wir haben jetzt die Weichen für eine umweltfreundliche, sichere und von Wirtschaft und Verbrauchern tragfähige alternative Energieversorgung gestellt. Dabei ist eines ganz klar: Wir werden den eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Nutzung von Biomasse für eine Energieversorgung mit der Landwirtschaft konsequent fortsetzen.

Hintergrundinformationen

Die Bioenergie wird mit ihrem umfangreichen Einsatzspektrum und ihrer guten Speicherfähigkeit in der künftigen Energieversorgung eine noch größere Rolle spielen. So hat es das Bundeskabinett mit dem Entwurf der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) am 6. Juni 2011 entschieden. Die Bioenergie soll darin als bedeutender erneuerbarer Energieträger in den Nutzungsbereichen Wärme und Strom weiter ausgebaut werden. Dabei kommen vor allem die Stärken der Energie aus nachwachsenden Rohstoffen zum Tragen, wie zum Beispiel die Speicherfähigkeit und die dezentrale Erzeugung und Energieversorgung im ländlichen Raum unter anderem mittels Reststoffen. Schwachenstellen in der Förderung und unerwünschte Nebeneffekte, die im Rahmen einer umfangreichen Evaluation ermittelt wurden, werden mit dem neuen EEG abgebaut.

Dafür sorgen im neuen EEG folgende Kernelemente:

  1. Das Vergütungsmodell wird stark vereinfacht und weniger bürokratisch in der Handhabung: Künftig wird bei der Vergütung nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere Gülle.
  2. Die Flächenkonkurrenz wird entschärft: Um die Konkurrenz zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern wird der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen künftig besser gefördert. So wird beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 kW als Sondertatbestand wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte energetische Potentiale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
  3. Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt: Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 60 Prozent begrenzt. Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch eingeschränkt.
  4. Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte gesenkt: Die künftige Förderung von Biomasseanlagen richtet sich klar am Gesichtspunkt der Kosteneffizienz aus. So wird für Anlagen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der Rohstoffklasse I auf 5 ct/kWh gesenkt, von mehr als 750 kW bis 5 MW auf 4 Cent/kWh.
  5. Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird deutlich ausgebaut: Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.


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