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02.08.2011 RSS Feed

Wettbewerb im Einzelhandel funktioniert

Berlin (ba/vfz/hde) - Der Handelsverband Deutschland (HDE) bescheinigt dem deutschen Wettbewerbs- und Kartellrecht hohe Wirksamkeit und Effektivität. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: Die aktuellen Gesetze stellen einen fairen Wettbewerb im Einzelhandel sicher. Der Verbraucher profitiert sichtbar von diesem funktionierenden Wettbewerb. Das zeigen auch die im europäischen Vergleich niedrigsten Lebensmittelpreise.

Deshalb sieht der HDE keinen Bedarf für die Einführung einer neuen Klagebefugnis für Verbraucherverbände gegen Kartellsünder. Nach Vorabinformationen aus der Presse sehen die Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) eine derartige Änderung vor. In diesem Fall ist weniger mehr. Die Klagebefugnis ist beim Kartellamt hervorragend aufgehoben. Die Ausweitung der Klagebefugnis führt hier nicht automatisch zu besseren Ergebnissen, sondern womöglich zu einer unnötigen und kostenträchtigen Prozessflut. so die Befürchtungen von Genth.

Bisher steht die Möglichkeit der Klage gegen Kartellverstöße mit der Zielsetzung der Vorteilsabschöpfung nur den Kartellbehörden offen. Diese bereits bestehende und bewährte Klagemöglichkeit sollte dafür sorgen, dass auch in den Fällen, in denen einzelne Verbraucher eine Klage wegen der Geringfügigkeit des Schadens unterlassen, die Vorteile eines verbotenen Kartells abgeschöpft werden.


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