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14.07.2010
Verbraucherinformationsgesetz 2010 Dsc

Wissenschaftliche Gutachten bestätigen Kernforderungen der Lebensmittelwirtschaft bei der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes 


Berlin (ba/vfz/pm) - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) begrüßt und unterstützt eine sorgfältige Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum VIG des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages warnte der BLL aber vor einer Existenzgefährdung betroffener Unternehmen und einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelwirtschaft durch zu weitgehende Informationsrechte.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau betont: „Frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder Panikmeldungen können für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben. Unternehmen oder Produkte dürfen daher nicht in ungerechtfertigter Weise an einen öffentlichen Pranger gestellt werden!“  Deshalb bleibe auch künftig die Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Firmen unverzichtbar.

 

Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Evaluierungsgutachten bestätigen im Wesentlichen  die Kernforderungen des BLL in der Diskussion um mögliche Änderungen des VIG:

 

Missbrauch des VIG verhindern

Derzeit wird die praktische Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes in erster Linie durch ausufernde und somit missbräuchliche Informationsanträge von Umwelt- und Verbraucherverbänden geprägt. Dagegen nutzen die Verbraucher meist die von der Lebensmittelwirtschaft in vielfältiger Form freiwillig angebotene Kundeninformation und Beratung. Daher müssen pauschale Auskunftsbegehren, die Behörden erheblich strapazieren und nur dazu dienen, das Verwaltungswissen möglichst umfassend abzuschöpfen, künftig unterbunden werden.

 

Keine Auskünfte über nicht abgeschlossene Verfahren

Ein Teil der behördlichen Ermittlungen erweist sich im Laufe eines Verfahrens als unbegründet. Da eine vorschnelle Offenlegung noch nicht abschließend geprüfter Rechtsverstöße durch die Behörden für die Unternehmen Existenz gefährdende Konsequenzen haben kann, sollten laufende Verwaltungsverfahren zwingend einem Auskunftsanspruch entgegen stehen. Auch das Evaluierungsgutachten der Philipps-Universität Marburg legt nahe, Auskünfte über Verstöße nur dann zu erteilen, wenn diese bestandskräftig festgestellt worden sind, da sich die Wirkungen einer Bekanntgabe solcher Informationen für die Betroffenen häufig schwerwiegender darstelle als ordnungsrechtliche Maßnahmen.

 

Grundgesetzlich gewährleistete Verfahrensrechte beachten

Verfahrensrechte der Unternehmen in Verwaltungsverfahren wie das Recht auf Anhörung und Stellungnahme sind als elementare Bürgerrechte grundgesetzlich abgesichert und nicht nach politischem Gutdünken disponibel! Dies gilt auch für die Möglichkeit einer Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes vor einer tatsächlichen Informationsoffenlegung. Diese Rechte stehen selbstverständlich auch Unternehmen zu und sind auch künftig in vollem Umfang sicherzustellen.

 

Kein gesetzlicher Informationsanspruch gegenüber Unternehmen

Auch in Zukunft darf es keinen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen geben. Dies wäre wegen des damit verbundenen hohen Aufwands gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht zu leisten. Außerdem würde ein solcher Informationsanspruch deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern klar benachteiligen und den Initiativen zum Bürokratieabbau auf deutscher und europäischer Ebene zuwiderlaufen. Auch das Evaluierungsgutachten der Philipps-Universität Marburg zum VIG kommt zum Ergebnis, dass weitere gesetzliche Informationsansprüche nicht zweckmäßig erscheinen. Zudem hat eine rechtsvergleichende Evaluierungsstudie festgestellt, dass ein gesetzlicher Direktanspruch auf Information gegen Unternehmer in allen untersuchten westlichen Staaten unbekannt ist.

 

Die vollständige Stellungnahme des BLL bezüglich des Verbraucherinformationsgesetzes gegenüber dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ist im Internet abrufbar unter:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a10/anhoerungen/__A_7_7_2010_Verbraucherinformationsgesetz_/stellungnahmen/index.html

 

Hintergrund Infos: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.



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