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Überzogene Rechte für TierschutzvereineDüsseldorf (ba/vfz/rlv) - Zu dem kürzlich vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedeten und inzwischen in den Düsseldorfer Landtag eingebrachten Entwurf eines Wenn sich die Landesregierung die politische Zielsetzung der Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf gehe mit seinen Mitwirkungs- und Informationsrechten noch weit über die Regelungen eines entsprechenden Landesgesetzes in Bremen hinaus, dass von Rechtsexperten schon für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten werde. Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, von der dieser mit dem Bundes-Tierschutzgesetz Gebrauch gemacht habe, sei die NRW-Gesetzesinitiative mit der Einräumung noch weitaus stärkerer Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine umso mehr verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies alles gehe letztlich zu Lasten der Nutztierhalter, denen die überzogenen Rechte zugunsten von Tierschutzvereinen viel Zeit und Geld bei Stallbauvorhaben kosten werden. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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