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16.09.2011 RSS Feed

Brief der Firma Tönnies an alle Schweineeinsender:

Neue Formeln zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern und neue
Abrechnungssystematik ab dem 04.10.2011

Sehr geehrter Geschäftspartner,
die zurzeit gültigen Schätzformeln zur Ermittlung des Muskelfleischanteiles und des
Handelswertes von Schweineschlachtkörpern sind seit 1997 in Kraft. Untersuchungen haben
gezeigt, dass die Schätzgenauigkeiten dieser Schätzformeln auf Grund des veränderten
Tiermaterials stark nachgelassen haben, so dass in einer neuen Referenzuntersuchung des
Max-Rubner-Institutes neue Formeln ermittelt wurden.
Diese haben das Genehmigungsverfahren der EU durchlaufen und werden mit Änderung der
Handelsklassenverordnung für alle Schlachtbetriebe am 04.10.11 in Kraft treten. Diese
neuen Schätzformeln haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Parameter.
Daher muß die Abrechnungssystematik als Folge der neuen Formeln am 04.10.11 ebenfalls
geändert werden. Dies betrifft Autofom und Fom.
Die neue Abrechnungssystematik ist in der Anlage beschrieben. Die Schlachtschweine
werden für Rheda und Sögel ab dem 04.10.11, für Weißenfels ab dem 03.10.11 nach den in
der Anlage dargestellten Abrechnungssytematik abgerechnet. In Sögel und Weißenfels
kann bei Anlieferung nach Autofom oder Fom gewählt werden, in Rheda werden die
Schlachtschweine ausschließlich am Autofom abgerechnet.
Autofom: Wir halten an der bewährten, allen bekannten Berechnungsart für die
Autofomabrechnung fest und es werden nur die neuen Gewichtsfaktoren für die Teilstücke
den Formelveränderungen und den veränderten Wertrelationen der Teilstücke im Verkauf
angepaßt. Erlösbestimmend bleibt der Anteil des Fleisches aus den wertbestimmenden
Teilstücken. Die Anregungen aus der Landwirtschaft haben wir in die Überlegungen
einfließen lassen, insbesondere den Zielkonflikt der hohen Futterkosten bei zu hohen
Schlachtgewichten haben wir berücksichtigt. Schweine um die 95 kg Schlachtgewicht liegen
mit der neuen Abrechnungssystematik im Optimum. Die Systemobergrenze ist jetzt auf 1,05
Indexpunkte/kg angehoben.
Die Abrechnungssystematik für die Masteber verändert sich nicht, es wird ausschließlich die
formelbedingte Erhöhung des Muskelfleischanteiles im Bauch um 4 % bei den Zu- und
Abschlägen korrigiert. Geplant ist ebenfalls eine handelswertbezogene Bezahlung der
Masteber zu einem späteren Zeitpunkt.
Fom: Basis für die Abrechnung wird ein Muskelfleischanteil von 57 %. Zuschläge von 2 Cent
bei Schweinen zwischen 57 und 58 % Muskelfleischanteil werden nur bei einem
Schinkenschiergewicht von mindestens 18 kg gezahlt, für Schweine mit geringerem
Schinkenschiergewicht beträgt der Zuschlag 1 Cent.
Die neue Abrechnungssystematik ist kostenneutral und wird nach unserer Einschätzung
keine Auswirkungen auf die Ausrichtungen in der Zucht haben. Erlös bestimmend und mit
ähnlicher Wichtung wie bei den alten Abrechnungssystemen bleibt der Anteil des Fleisches
in den wertbestimmenden Teilstücken. Schlachtgewichte um die 95 kg bringen Mastvorteile.
Abrechnungssysteme sind nicht statisch. Die Vermarktungsmöglichkeiten der Schweine im
Verkauf und der Wettbewerb um diese Schweine im Einkauf sind die beeinflussenden
Faktoren. Wir werden den Einfluß des neuen Abrechnungssystems auf die
Schlachtschweine in den Folgewochen genau analysieren und gegebenenfalls noch einmal
anpassen.


Unten (Anlage Abrechnung) können Sie sich das neue Abrechnungssystematik runterladen

Anlage Abrechnung Ab 04.10.11

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