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25.04.2010 RSS Feed

Starke GAP nach 2013


München (ba/vfz/bbv) - Die Diskussion über die Weichenstellung für die gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013 gewinnt an Fahrt. Ende April will Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner mit allen 16 Länderagrarministern eine Grundsatzposition festzurren, sodass die deutsche Politik zur Zukunft der GAP mit einer Stimme in Brüssel Gewicht hat. Deshalb hat sich das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes auch diese Woche ausführlich mit dem Thema befasst. 

Alle 18 Landesbauernverbände bekräftigten, dass die deutschen Bauern eine starke GAP über 2013 hinaus ohne Wenn und Aber brauchen. In der Diskussion stellten die Landesbauernverbände nochmals heraus, dass die letzte Reform der EU-Agrarpolitik 2003 ein tiefgreifender Systemwechsel war und den deutschen Landwirten große Anpassungsleistungen abverlangt. Der Staat zieht sich weiter aus der direkten Steuerung der Agrarmärkte zurück, die Direktzahlungen wurden von der Produktion entkoppelt und ein bürokratisches Cross Compliance-System eingeführt. In Deutsch­land werde diese neue EU-Agrarpolitik durch die vollständige regionale Angleichung der Flächenzahlungen bis 2013 und durch die vollständige Entkopplung des Direktausgleichs umgesetzt, was in vielen anderen „alten“ EU-Staaten nicht der Fall sei.

Die Landesbauernverbände erläuterten die grundsätzlichen Forderungen, die sich aus der bisherigen Meinungsbildung und Beratung in den Landes- und Kreisverbänden für die Zeit von 2014 bis 2020 ergeben haben. Danach müsse die sogenannte erste Säule mit einem entkoppelten Direktausgleich auf dem bisherigen Niveau beibehalten werden und das unterschiedliche Lohn- und Kaufkraftniveau berücksichtigt werden. Die Bauern fordern Vereinfachungen bei Cross Compliance, die Abschaffung der Modulation sowie Sicherheitsnetze gegen extreme Marktausschläge wie zum Beispiel durch Intervention, einen angemessenen Außenschutz und durch Risikoausgleichsrücklagen. Zudem müssen sich die zweite Säule der EU-Agrarpolitik auf die Landwirtschaft konzentrieren, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Berg­gebiete gesichert werden und Agrarumweltmaßnahmen besser honoriert werden. 



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