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QS-Fleisch frei von Belastungen Bonn (ba/vfz/qs) - Das im QS-System vermarktete Fleisch ist frei von Dioxin. Dies haben ständige Warenstromanalysen und qualifizierte Rückverfolgungen er-geben und zahlreiche Laborergebnisse bestätigt. Es wird strengere Anforderungen und Kontrollen im QS-System geben. Schon in der kommenden Woche sollen Maßnahmen verabschiedet werden. Die Rückverfolgung der Warenströme, der schnelle Austausch zwischen den Unternehmen im QS-System und das Zusammenwirken mit den Behörden hatte die zügige Eingrenzung des Dioxin-Vorfalls möglich gemacht. Landwirtschaftliche Betriebe, die belastete Futtermittel erhalten haben könnten und deren Tiere zur Schlachtung anstanden, mussten aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes im QS-System gesperrt werden. Die Anzahl der insgesamt belieferten Landwirte war erheblich. Der schnelle Informationsfluss und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Unternehmen im QS-System sorgen nunmehr für Klarheit und Entspannung: Die Zahl der gesperrten land-wirtschaftlichen Betriebe konnte auf 82 reduziert werden. Eine Vielzahl von Unternehmen im QS-System melden nach Laboranalysen, dass ihr Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch frei von Dioxin-Belastungen ist. Die Meldungen der QS-Systempartner untermauern die behördlichen Feststellungen. So zeigt ein behördlicher Zwischenbericht, dass bei Fleisch von Hähnchen und Mastputen keine der insgesamt 27 Proben, bei Schweinefleisch nur eine der insgesamt 42 Proben Gehalte oberhalb des Höchstgehalts aufwiesen. Die positive Probe bei Schweinefleisch geht zurück auf einen von Harles & Jentzsch belieferten Mischfuttermittelhersteller, der in seinem eigenen Tierbestand einen höheren Anteil an Fettsäure eingemischt und verfüttert hat als sonst in der Praxis üblich. QS wird aus dem Dioxin-Vorfall Konsequenzen ziehen: Gemeinsam mit der Wirtschaft arbeitet QS an konkreten Vorschlägen, die schon in der kommenden Woche beschlossen und möglichst unmittelbar umgesetzt werden sollen. Zudem wird QS darauf drängen, dass die Positivliste für Futtermittel, die schon seit Jahren bestimmt, welche Rohstoffe in QS-Futtermitteln verarbeitet werden dürfen, konkreter und noch risikoorientierter wird. Die amtliche Lebensmittelüberwachung wird seit Jahren europaweit um die betriebliche Eigenkontrolle der Wirtschaft ergänzt, wie dies in der Verordnung (EG) 178/2002 festgelegt worden ist. Die Wirtschaft hat QS als stufenübergreifendes Eigenkontrollsystem aufgebaut. QS begreift die konkreten Maßnahmen, die jetzt im QS-System umgesetzt werden sollen, als sinnvolle Er-gänzung zu den Vorhaben, die vom Bund und den Ländern am 18. Januar 2011 auf den Weg gebracht worden sind. Die Verantwortung für die Lebensmittelüberwachung bleibt eindeutig Aufgabe des Staates. Beim freien Warenverkehr ist ein europaweit gleiches Maß an Sicherheit, Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dabei ist die eingeführte risikoorientierte Lebensmittelüberwachung sinnvoll. Insgesamt haben die Vorfälle mit der Etablierung dieser Vorgehensweise nicht zugenommen, sondern abgenommen. Was wächst ist der Anspruch an die Sicherheit. Im QS-System wird die betriebliche Eigenkontrolle von neutralen, akkreditierten Zertifizierungsstellen zusätzlich unabhängig geprüft. Mit dem QS-Zertifikat erhält die betriebliche Eigenkontrolle Verbindlichkeit im stufenübergreifenden System der Qualitätssicherung. Die Unternehmen verpflichten sich mit dem QS-Systemvertrag außerdem zur Einhaltung aller An-forderungen sowie zu weitreichenden Dokumentations- und Rückrufpflichten. Sie unterwerfen sich einem Sanktionsverfahren bei Verstößen.
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