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10.08.2011 RSS Feed

Neues Widerrufsrecht sorgt für Klarheit

Berlin (ba/vfz/hde) - Beim Widerrufsrecht im Internet herrscht endlich wieder Klarheit. Bisher gab es Kunden, die beispielsweise eine im Internet bestellte Mikrowelle zwei Wochen lang nutzten, das Gerät anschließend zurückschickten und den vollen Kaufpreis zurückerstattet haben wollten. Das geht jetzt nicht mehr. Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp begrüßt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen: Jeder Kunde weiß jetzt, dass er ein im Internet bestelltes Paar Joggingschuhe nicht bei einem Waldlauf ausprobieren und anschließend an den Händler zurückschicken kann. Denn in diesen Fällen wird ab sofort wieder eindeutig ein Wertersatz an den Händler fällig.

Deutlich macht das ein Hinweis im Muster der Widerrufsbelehrung. Hier ist klar formuliert, dass sobald der Kunde die Ware vor Rücksendung in einer Weise ausprobiert hat, die im Ladengeschäft nicht möglich und üblich ist, der Händler einen Anspruch auf Wertersatz hat. Tromp: Damit wurde eine Forderung des Handelsverbandes Deutschland umgesetzt. Die Regelung sichert die Attraktivität des Onlinehandels. Der Schutz der Händler vor den Kosten durch Missbrauch bedeutet auch, dass die Ware den Kunden weiterhin zu günstigen Preisen angeboten werden kann.

Die Händler müssen die von ihnen verwendeten Muster-Widerrufsbelehrungen nun bis spätestens zum 5. November 2011 an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Bis zum 4. November 2011 um 24.00 Uhr genügt auch noch die alte Widerrufsbelehrung den Anforderungen des Gesetzes.


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