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Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Milchbauern (Stand 17.09.2009) Die außerordentlich angespannte Lage auf dem deutschen und europäischen Milchmarkt hält an. Im Juni lag der Erzeugerpreis für Milch in Deutschland im Bundesdurchschnitt mit 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß ohne MwSt. bei 21,98 Cent/kg. Dabei ist weiterhin ein deutliches Gefälle von Süd nach Nord festzustellen. Die derzeit höchsten Milchpreise werden von Molkereien in Bayern mit 24,01 Cent/kg ausgezahlt. Am unteren Ende der Preisskala liegen vor allem norddeutsche Molkereien mit einem Auszahlungspreis von knapp 20 Cent/kg. Für Juli 2009 wird nach bisherigen Schätzungen erstmals seit Juli 2008 im Bundesdurchschnitt wieder mit einem geringfügigen Anstieg der Erzeugerpreise gerechnet, der sich im August voraussichtlich fortsetzt.
Auch wenn die Tiefstände der Erzeugerpreise möglicherweise überwunden sind, bleibt die Lage der Betriebe besorgniserregend. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen, den Sektor kurzfristig zu unterstützen und mittel- bis langfristig zukunftsfest aufzustellen.
1. Maßnahmen/Aktivitäten auf nationaler Ebene Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung inzwischen zahlreiche Hilfsmaßnahmen eingeleitet, die unterschiedliche Stoßrichtungen haben. ► Hilfen zur Überbrückung der angespannten Liquiditätslage auf den Betrieben (Vorziehen der Direktzahlungen, Liquiditätshilfedarlehen) ► Maßnahmen zur Kostenentlastung (Agrardiesel) ► Hilfen zur Abfederung der Systemumstellung (= weiterer Abbau von Instrumenten der direkten Preisstützung) auf dem EU-Milchmarkt (Milchfonds/EU-Konjunkturprogramm) ► Steigerung des Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen (u. a. Exportförderung, Modellvorhaben Schulmilch, Verbraucheraufklärung zu „Analog-Käse“ und Milch und Milcherzeugnissen).
Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
EU-Direktzahlungen: BMELV hat sich in Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Direktzahlungen, die normalerweise frühestens im Dezember eines Jahres an die LandwirSEITE 2 VON 6 te ausgezahlt werden, in diesem Jahr früher zur Auszahlung kommen, um so noch 2009 finanziellen Spielraum in den landwirtschaftlichen Betrieben zu schaffen. Die EU-Kommission hat inzwischen eine Verordnung verabschiedet, die den Mitgliedstaaten eine Vorschusszahlung von bis zu 70 % ab dem 16. Oktober nach Durchführung der Kontrollen ermöglicht. Die Bundesländer, in deren politischer Entscheidung es liegt, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, werden nach bisherigem Stand jedoch die alternative Möglichkeit einer vorgezogenen vollständigen Auszahlung zum 1. Dezember anwenden (üblich ist eine Auszahlung Ende Dezember).
Liquiditätshilfedarlehen: Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hat ihr Förderangebot bereits Anfang April 2009 erweitert, so dass Milchvieh haltende Betriebe zinsgünstige Liquiditätshilfedarlehen erhalten können. Diese können über die Hausbanken in Anspruch genommen werden.
Zwischenzeitlich hat der Bund 25 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden für eine zusätzliche Verbilligung der Liquiditätshilfedarlehen der LR verwendet. Die Darlehen haben eine Laufzeit von vier Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Die Verbilligung seitens des Bundes beträgt 1 %, so dass der Endkreditnehmerzinssatz in der Preisklasse A zurzeit ca. 1,5 % fest für die gesamte Laufzeit beträgt. Diese Darlehen sind außerdem mit einem Sondertilgungsrecht in Höhe von 70 % der Betriebsprämienzahlung 2008 ausgestattet. Dieses Recht kann bis zu zehn Arbeitstage nach Erhalt der Betriebsprämienzahlung 2009, spätestens aber bis zum 30. Dezember 2009 ausgeübt werden. In Höhe der ausgeübten Sondertilgung ist der Kredit für die Preisklassen A bis D zinsfrei. Durch die Ausgestaltung dieses Sondertilgungsrechtes werden die Landwirte wirtschaftlich annähernd so gestellt, als wenn sie einen 70 %igen Abschlag auf die Betriebsprämien bereits bei Kreditauszahlung, also z. B. im Juli oder August erhalten hätten. Einzelne Bundesländer flankieren das Programm der LR bzw. des Bundes durch eigene Leistungen (z. B. zusätzliche Zinsverbilligungsleistung oder Bürgschaft). Bis jetzt (Stand 16.09.2009) wurden Darlehen über insgesamt ca. 423 Mio. € verteilt auf ca. 7.500 Einzeldarlehen von den Ländern bewilligt. Das sind durchschnittlich ca. 56.500 € je Darlehensfall. Ergänzend zur o. g. Zinsverbilligungsleistung des Bundes wurden im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes 2009 die Voraussetzungen für die Gewährung einer anteiligen Bürgschaft geschaffen, welche im Auftrag des Bundes durch die LR gewährt werden soll. Die Bedingungen für die Bürgschaft liegen dem Bundesministerium der Finanzen zur Zustimmung vor. Der Bundesrechnungshof hat Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erst nach Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen kann die LR mit der Bürgschaftsgewährung beauftragt werden.
Agrardiesel: Beim Agrardiesel hat die Bundesregierung sich auf eine Entlastung der Landwirtschaft verständigt. Die geplante Streichung des Selbstbehalts und der Obergrenze beim Agrardiesel bedeuten für die Landwirte in den Jahren 2009 und 2010 eine Entlastung von insgesamt rd. 570 Mio. €.
Milchfonds/EU-Konjunkturprogramm: Für Struktur- und Bewirtschaftungshilfen stehen Deutschland aus dem Konjunkturprogramm der EU, den zusätzlichen Modulationsmitteln sowie den ungenutzten Restmitteln der Direktzahlungen in 2010 zusätzliche EUMittel von 150 Mio. € zur Verfügung, die u. a. für den sog. „Milchfonds“ genutzt werden können. Dieser Betrag steigt bis 2013 auf ca. 300 Mio. €. Über den gesamten Zeitraum summieren sich diese Mittel auf insgesamt 940 Mio. €. Hinzu kommen die entsprechenden nationalen Kofinanzierungsmittel. In den genannten Mitteln enthalten sind für 2009/2010 zusätzlich 86 Mio. € aus dem EU-Konjunkturprogramm. Der Bund empfiehlt den Ländern, die Mittel u. a. für Investitionshilfen im Milchsektor sowie für Grünlandbzw. Weideprämien (einschl. Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligten Gebieten) zu verwenden (sog. „Milchfonds“). Über den Mitteleinsatz entscheiden die Länder. Die nationale Kofinanzierung (Bund und Länder) erfolgt insbesondere aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Bei Unterstellung des verringerten nationalen Mindestkofinanzierungssatzes von 10 % bzw. 25 % müssen zur Kofinanzierung insgesamt 215 Mio. € nationale Mittel bereitgestellt werden. Rechnet man noch die zusätzlichen Mittel aus der bestehenden 5 %igen Modulation hinzu, so erhöhen sich die öffentlichen Mittel in den deutschen Entwicklungsprogrammen um insgesamt rd. 1,2 Mrd. €. Gemäß den Programmänderungsanträgen, die die Bundesländer der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt haben, wird den Milchbegleitmaßnahmen bei der Verwendung der vorgenannten Mittel eine dominante Stellung eingeräumt. Sowohl die Bundesmittel für die GAK (2008: 660 Mio. €, 2009: 700 Mio. €, RegE 2010: 725 Mio. €) als auch die Förderung für die genannten Maßnahmen (Fördersätze, Flächenprämien) sind 2009/2010 deutlich angehoben worden (Erweiterung der Gebietskulisse des Förderhöchstbetrags von 200 € je Hektar bei der Ausgleichszulage für Landwirte in benachteiligen Gebieten, deutliche Anhebung der Investitionsförderung für Milcherzeuger bereits ab 2009, Anhebung der Sommerweide-Prämie auf 50 € pro Kuh bereits ab 2009).
Exportförderung: In Reaktion auf das BVerfG-Urteil zum Absatzfondsgesetz (CMA) sieht BMELV folgende Maßnahmen vor: - Einrichtung von bis zu fünf zusätzlichen ELV-Referentenstellen sowie - Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Deutschen Botschaften, den Auslandshandelskammern und der Germany Trade and Invest GmbH (GTaI). BMELV handelt konkret und stellt zusätzliche Haushaltsmittel im Bereich der Exportförderung bereit - für Unternehmerreisen, Fachveranstaltungen, Markstudien, - für die Beteiligung an vier zusätzlichen Ernährungsmessen in 2009 sowie zehn zusätzlichen Ernährungsmessen in 2010 und - für die befristete Sicherung von CMA-Auslandskompetenz an bis zu sieben Standorten. BMELV hält darüber hinaus die Einrichtung einer branchenübergreifenden privatrechtlichen Dachorganisation durch die Wirtschaft mit u. a. den Aufgaben der Konzentration auf Schwerpunktmärkte der Kooperation der Branchen (Kosten teilen, Synergien nutzen) und der Koordination von z. B. Messeauftritten, Events oder der Betreuung ausländischer Einkäufer für notwendig und würde sie ggf. durch eine Anschubfinanzierung unterstützen. Zur Absicherung von Exportgeschäften wurden durch das im Rahmen des Konjunkturprogramms II verabschiedete Kredit- und Bürgschaftsprogramm verbesserte Möglichkeiten für die Exportwirtschaft – auch für die Milchwirtschaft – geschaffen. Darüber hinaus ist es seit 05.08.2009 zulässig, kurzfristige Exportgeschäfte in Länder der EU und der OECD über die Exportkreditgarantien des Bundes abzusichern.
Schulmilch: Das BMELV hat zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein Modellvorhaben Schulmilch initiiert, mit dem die Faktoren ermittelt und analysiert werden sollen, die die Schulmilchnachfrage maßgeblich beeinflussen. Das Modellvorhaben soll dazu beitragen, den seit Jahren rückläufigen Trend des Schulmilchverbrauchs umzukehren und die Schulkinder frühzeitig im Rahmen einer gesunden Ernährung an den Verzehr von Milch und Milcherzeugnissen heranzuführen. Der Bund unterstützt das Vorhaben mit bis zu 9,3 Mio. €. Auf EU-Ebene laufen zurzeit Verhandlungen zur Ausweitung der Produktpalette von Schulmilcherzeugnissen.
Verbraucher- und Ernährungsaufklärung zu Milch und Milchprodukten: - BMELV hat im Frühsommer Verbraucherinformationen über den Einsatz von „Analog- Käse“ in die Medien und die Öffentlichkeit gebracht und darüber informiert, dass der Begriff Käse nur für Produkte aus Milch verwendet werden darf. Zudem werden die Möglichkeiten für eine spezielle, rechtlich verankerte Bezeichnung für so genannten „Analog-Käse“ auf EU-Ebene geprüft. - BMELV hat Verbraucher- und Ernährungsinformationen unter dem Motto „Milch - das vielseitigste Nahrungsmittel der Welt“ erarbeitet. Sie richten sich schwerpunktmäßig an jüngere Menschen, die einem starken Werbedruck hin zu anderen Getränken und Lebensmitteln ausgesetzt sind. Mit der Aktion soll über den Wert von Milch und SEITE 5 VON 6 Milchprodukten für eine gesunde Ernährung, deren hohe Qualität und Sicherheit, ihren Beitrag zu Genuss und Esskultur sowie über die Bedeutung der Milchviehhaltung für die Erhaltung vielfältiger Wiesen und Weiden aufgeklärt werden.
2. Maßnahmen/Aktivitäten auf EU-Ebene Die Möglichkeiten, den Milchmarkt und damit die Milchpreise national durch direkte staatliche Eingriffe zu stabilisieren, sind äußerst begrenzt. Das hierfür zur Verfügung stehende Steuerungsinstrumentarium (EU-Milchmarktordnung) liegt alleine in den Händen der EU-Kommission. Der EU-Kommission kommt daher eine besondere Verantwortung für die Bewältigung der gegenwärtigen Krise auf dem Milchmarkt zu. Die EU stützt den Milchmarkt zurzeit mit folgenden Instrumenten (Stand 17. September 2009): - Gewährung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter (EU-weit bisher rd. 135.000 t eingelagert), Maßnahme wird wegen der anhaltend schwierigen Lage auf dem Milchmarkt über den 15. August 2009 hinaus fortgesetzt; - Ankauf von Butter und Magermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung (EU-weit bisher rd. 83.000 t Butter und gut 282.000 t Magermilchpulver angekauft); auch diese Maßnahme wird über den festgelegten Interventionszeitraum (1. März bis 31. August) hinaus fortgesetzt; - Gewährung von Exporterstattungen (bisher im Rahmen der Ausschreibungen Zuschläge für knapp 65.000 t Butter und rd. 146.000t Magermilchpulver erfolgt). Am 18.06. und 19.06.2009 hat der Europäische Rat (ER) die Lage auf dem Milchmarkt diskutiert und die EU-Kommission innerhalb der nächsten zwei Monate um Vorlage einer vertieften Marktanalyse, versehen mit geeigneten Vorschlägen zur Stabilisierung des Milchmarktes, gebeten. Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 den vom ER geforderten Marktbericht präsentiert. Der EU-Agrarministerrat hat hierüber am 7. September 2009 beraten. Die EU-Kommission erkennt die dramatische Lage im Milchsektor an. Sie verweist in ihrem Bericht auf die Anwendung der bestehenden Marktordnungsinstrumente zur Stützung des Milchmarktes (v. a. private und öffentliche Lagerhaltung, Exporterstattungen, EU-Schulmilchprogramm) und auf die Möglichkeit zur Einführung von Milchbegleitmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten (siehe vorstehend „Milchfonds“, EU-Konjunkturprogramm). Sie lehnt allerdings deutlich jede Änderung der im Rahmen der Verhandlungen zum Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (Health Check) erzielten Beschlüsse ab. Daher zieht die EU-Kommission eine Aussetzung der im Health Check beschlosseSEITE nen Quotenerhöhungen oder eine Kürzung der Quoten, z. B. um 5 % wie gefordert, nicht in Betracht. Sie beruft sich dabei auf die Schlussfolgerungen des ER, wonach die Vorschläge, die die EU-Kommission zur Stabilisierung des Milchmarktes vorlegen soll, die Ergebnisse des Health Check respektieren müssen. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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