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28.01.2010 RSS Feed

Geld Fuer Subventionen DscMilchauszahlungspreise erheblich eingebrochen


Berlin/München (ba/vfz/vmb) - Die bayerischen Milcherzeuger hatten im abgelaufenen Jahr mit einem Rückgang der Milchauszahlungspreise von gut zehn Cent zu kämpfen. Nach dem der durchschnittliche Auszahlungspreis in 2008 noch bei 37,01 Cent/ Kilogramm Milch (bei 4,2 Prozent Fett und 3,4 Prozent Eiweiß, netto) lag, ist dieser nach Hochrechnungen des Verbandes der Milcherzeuger Bayern e. V. nun auf annähernd 26,90 Cent gefallen.

Vor allem die weltweit nachlassende Kaufkraft der Verbraucher und der damit verbundene Absatzrückgang haben bis Mitte 2009 den Milchmarkt belastet. Mit der lang ersehnten Erholung des Marktes in der zweiten Jahreshälfte sind die Preise für Milchprodukte wieder angehoben worden. Auch die Milcherzeugerbetriebe konnten davon bereit profitieren.

Die sich stabilisierenden Milchauszahlungspreise von knapp 30 Cent in Bayern ermöglichen jedoch nach wie vor keine Gewinn bringende Milcherzeugung.


Kurzdarstellung

Ursprung des Verbandes

Der Zentralverband der Milcherzeuger in Bayern e.V. wurde 1954 aus den Milcherzeugerausschüssen der sieben Regierungsbezirke Bayerns heraus gegründet. Die Anerkennung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten und die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht München erfolgten am 5. Februar 1955.

 

Verband der Milcherzeuger seit Ende 2006

Mit einer durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderung am 15. Dezember 2006 wurde aus dem Zentralverband der Milcherzeuger in Bayern e.V. der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.


Der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen und organisatorischen Belange der bayerischen Milcherzeuger zu vertreten, die fachliche Aufklärung auf dem Gebiet der Milchgewinnung und Milchbehandlung zu fördern und den staatlichen Organen mit sachverständigender Beratung zur Verfügung zu stehen.

 

Die Mitgliederversammlung zählt 16 Delegierte, die nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel entsprechend der Milchanlieferung auf die Regierungsbezirke aufgeteilt sind.



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