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02.12.2010 RSS Feed

Verfahrensfehler schnellstmöglich heilen

Heute (2. Dezember 2010) hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und fordert eine Neuregelung bis zum 31. März 2012. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bunderegierung auffordere, den vom BVerfG festgestellten Verfahrensfehler beim Erlass der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006, wonach die Tierschutzkommission nicht fristgemäß angehört wurde, zu heilen und – wie vom BVerfG vorgegeben – bis zum 31. März 2012 eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen.

Wir begrüßen es, so Peter Bleser, dass das BVerfG inhaltlich zu der modernen Haltungsform der Kleingruppenhaltung keine Wertung abgegeben hat. Für seine Fraktion, so Bleser, stehe jetzt im Vordergrund, dass die deutschen Hennenhalter schnellstmöglich Planungssicherheit bekommen, damit nicht noch mehr Marktanteile in der Eierproduktion an Länder verloren gehen, die bei Weitem nicht unsere Tierschutzstandards aufweisen.

Im Übrigen hätten die Boden- und die Freilandhaltung von Legehennen mittlerweile hohe Marktanteile erreicht, was von Seiten der CDU/CSU sehr begrüßt würde.



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