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07.11.2010 RSS Feed

Massive Kostenbelastung verhindert

München (ba/vfz/bbv) – Nach heftigen Diskussionen über die Neugestaltung der Rundfunkgebühren haben die Ministerpräsidenten am 22. Oktober einen Kompromiss gefunden, dem noch die Länderparlamente zustimmen müssen. Entgegen der zum Teil befürchteten massiven zusätzlichen Kostenbelastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zeichnet sich nun eine Neuregelung ab, die für viele Bauernhöfe sogar zu Entlastungen führt.

Nach dem Entwurf müssen wie bisher für den privaten Bereich als Einheitsabgabe 17,98 Euro pro Monat bezahlt werden. Daneben zahlt jeder landwirtschaftliche Betrieb grundsätzlich eine weitere „Betriebsabgabe“. Diese bemisst sich dabei nach der Zahl der im Betrieb Beschäftigten. So ist für eine Betriebsstätte mit keinem oder bis zu 8 Beschäftigten zusätzlich ein Drittel des Rundfunkbeitrages zu leisten. Verbessert hat sich dabei, dass das erste Autoradio, das nicht ausdrücklich privat genutzt wird, gebührenfrei gestellt wird und bereits in der oben genannten „Drittelgebühr“ enthalten ist. Diese Neuregelung dürfte sich für viele Betriebe günstiger gestalten als die bisherige Gebührenordnung.

Positiv für die Land- und Forstwirtschaft ist auch, dass als Kraftfahrzeuge im Sinne des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages nur Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse zählen. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Schlepper, Mähdrescher und sonstige Selbstfahrer blieben danach von einer gesonderten Beitragspflicht ausgenommen.

Für die Land- und Forstwirtschaft bedeutsam ist, dass unabhängig von dem zusätzlichen Beitrag für die Betriebsstätte jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten ist für jedes Hotel- und Gästezimmer und jede Ferienwohnung, die zur entgeltlichen Beherbergung Dritter ab einer zweiten Raumeinheit bereitgehalten werden. Auch dies dürfte sich in vielen Fällen günstiger auswirken als bisher.

 


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