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05.12.2009 RSS Feed

Mortler: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nachgebessert - Technischen Fortschritt im Blick behalten


Berlin (ba/vfz/pm) - Nach den Worten von CSU-Agrarexpertin Marlene Mortler ist die geplante neue Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Schritt nach vorn: "Wir haben in wesentlichen Punkten Verbesserungen durchsetzen können", urteilte Mortler im Gefolge der Sitzung des mit beratenden Landwirtschaftsausschusses. Künftig dürfe auch Mindergetreide als Regelbrennstoff verfeuert werden, so dass erhebliche Reststoff- und alternative Biobrennstoffpotenziale für Kleinfeuerungsanlagen nutzbar würden. Eine Öffnungsklausel erlaube zudem, die Liste der verfeuerbaren Stoffe dem technischen Fortschritt entsprechend zu erweitern. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gesetz in dieser Woche im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet wird.

Einzelraumfeuerungsanlagen sind entgegen früherer Überlegungen von der Verordnung ausgenommen. "Kleinere Holzöfen in Privathaushalten müssen nicht mit Rußfiltern nachgerüstet werden", sagte Mortler. Diese mit Blick auf Aufwand und Ertrag unverhältnismäßige Forderung sei endgültig vom Tisch.

Die in der neuen Verordnung festgesetzten Feinstaubgrenzwerte bewertete die CSU-Frau weiter kritisch. "Die für 2015 vorgesehenen Grenzwerte sind nach heutigem Stand technisch nicht einhaltbar." Sie fordere daher eine Überprüfung der Verordnung in zwei Jahren: "Wir müssen sehen, was dann tatsächlich technisch machbar ist." Gleiches gelte für die Textpassage, wonach Kleinanlagen ab 2015 die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie Großanlagen mit einer Leistung von über einem Megawatt. "Auch hier müssen wir den technischen Fortschritt im Blick halten", mahnte Mortler. Visionen seien schön und gut. "Aber wir dürfen uns keinen Illusionen hingegeben, die in der Praxis zum Scheitern verurteilt sind. Eine Überprüfung in zwei Jahren ist unerlässlich."



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