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11.10.2011 RSS Feed

Lockerungen bei der Hofabgabeklausel Teilerfolg

Behm: Weitere Änderungen notwendig

Bonn (ba/vfz/mdb) . Zum Referentenentwurf für ein LSV-Neuordnungsgesetz erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Es ist ein großer Erfolg unseres jahrelangen Drängens, dass die Hofabgabe nunmehr an alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, ermöglicht werden soll. Das wird Bauernfamilien, bei denen ein junger Ehegatte noch eine langes Erwerbsleben vor sich hat, das Leben erleichtern.

Empörend ist es aber, dass an der frauenfeindlichen Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten festgehalten werden soll. Es kann nicht sein, dass einer Bäuerin die Rente in Folge des Handelns des Ehegatten vor-enthalten wird. Diese Regelung führt das Ziel der Einführung der Bäuerinnenrente, eine eigenständige Altersabsicherung für die Bäuerinnen zu schaffen, völlig ad absurdum.

Unverständlich ist auch, dass die Waldbewirtschaftung auch zukünftig aufgegeben werden muss, obwohl eine Verpachtung von Wald völlig unüblich und schwer möglich ist, während gleichzeitig die gewerbliche Tierhaltung auf eigenen Flächen rentenunschädlich ermöglicht werden soll. Das offenbart die falschen agrarpolitischen Ziele der Bundesregierung: Gewerbliche Tierhaltung, die in der Öffentlichkeit massiv in der Kritik steht, ja - bäuerliche, flächengebundene Tierhaltung und Bauernwald nein.

Damit setzt der Referentenentwurf exakt den Forderungskatalog des Deutschen Bauernverbandes für Änderungen an der Hofabgabeklausel um - mit einer Ausnahme: Die begrüßenswerte Forderung nach Weiterentwicklung der Abgabe von Flächen durch Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung will die Bundesregierung bisher nicht aufgreifen.

Darüberhinaus gibt es auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente Härten durch das Hofabgabeerfordernis, die aus der Welt geschafft werden sollten. So ist es nicht zu rechtfertigen, dass Landwirte für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ihren Hof vollständig abgeben müssen. Schließlich macht eine teilweise Erwerbsminderung eine teilweise Erwerbstätigkeit nicht nur möglich, sondern aufgrund niedrigerer Renten auch erforderlich.

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