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18.06.2010
Lebensmittelampel: Mortler erfreut über Entscheidung des EU-Parlaments - Ernährungsbildung statt Aschenputtel-PrinzipBerlin (ba/vfz/pm) - CSU-Ernährungsexpertin Marlene Mortler begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments zur Lebensmittelkennzeichnung: "Das ist ein erfreulicher Sieg der Vernunft. Den Weg der Verbraucher zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung kann keine simple Ampel, sondern nur frühzeitige Ernährungsbildung weisen." Die EU-Parlamentarier hatten sich am Mittwoch in erster Lesung gegen die Ampel-Kennzeichnung ausgesprochen. Stattdessen soll auf den Packungen gut sichtlich der Brennwert in Kalorien angegeben werden. Außerdem sollen Hersteller zu klaren Angaben über eine Reihe von Bestandteilen wie Fett, Salz, Zucker, Eiweiß oder ungesättigte Fettsäuren verpflichtet werden. Das EU-Parlament trägt damit Mortler zufolge der Erkenntnis Rechnung, dass eine auf drei Farben reduzierte Symbolik letztlich den Verbraucher in die Irre führt, indem sie ihm vorschnell suggeriert, sich gesund zu ernähren. Die Aufteilung von Lebensmitteln nach dem Aschenputtel-Prinzip "Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen" taugt laut Mortler nicht für die Realität. "Die Vielfalt unserer Lebensmittel und die mit ihnen verbundenen Möglichkeiten einer gesunden Ernährung sind zum Glück um viele Nuancen reicher", sagte die CSU-Frau. "Wir müssen den Verbraucher nicht mit einer Ampel bevormunden, sondern Ernährungswissen wieder zu dem machen, was es früher immer war: eine selbstverständliche Alltagskompetenz." Wer hierauf setze, schnüre das beste Sparprogramm mit Blick auf die enormen Folgekosten von Fehlernährung für das Gesundheitssystem. Mortler hob hervor, sie hoffe, dass sich diese Einsicht auch bei den noch anstehenden Beratungen des Ministerrats durchsetzen werde, der sich jetzt mit der Vorlage befassen wird. Mortler: "Wir brauchen eine vernünftige, einheitliche Regelung. Nationale Alleingänge sind auf diesem Gebiet nicht möglich." | Suche Abonnenten-LogIn Tiertransportkontrollen Sie wurden kontrolliert?
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VFZ vom 12.09.2006 VFZ Nr. 37
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