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29.10.2011 RSS Feed

Länder müssen Vollzug praxisgerecht gestalten

 

Berlin (ba/vfz/mdb) - Im Deutschen Bundestag wurde heute das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verabschiedet. Neben der Umset-zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und Maßnahmen zur Ver-besserung der Ressourceneffizienz der Kreislaufwirtschaft enthält das Gesetz auch eine Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Vorga-ben für Biogasanlagen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp MdB und der zuständige Be-richterstatter, Johannes Röring MdB:
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag kann eine positive Bi-lanz der Beratung dieses Gesetzes ziehen. Insbesondere mit der Aus-gestaltung der Regelungen für die Abfall- und Entsorgungswirtschaft können wir im Sinne der kommunalen Interessen zufrieden sein. Eine flächendeckende, bürgerfreundliche und preisgünstige Abfallentsor-gung ist damit weiter gesichert. Parallel wurde aber auch der Wett-bewerb gestärkt.
Gleichzeitig stand für uns im Vordergrund, durch die geänderten ge-setzlichen Regelungen neue, zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden. Auch wenn durch das Gesetz aufgrund europarechtli-cher Vorgaben die Rahmenbedingungen für Biogasanlagen ab einer bestimmten Größenordnung verschärft wurden, konnten wir als Ag-rarpolitiker der Union in einem Entschließungsantrag deutlich ma-chen, dass ein praxisgerechter Vollzug der immissionsschutzrechtli-chen Vorschriften sicherzustellen ist. Bund und Länder sind nun ge-fordert, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten.
Wir bedauern es ausdrücklich, dass aufgrund der ablehnenden Hal-tung des Großteils der Bundesländer eine Anlehnung der Größen-ordnung für große Biogasanlagen an das Baurecht (500 kW el.) nicht möglich war. Im Gegenteil: Gegenüber den ursprünglichen Forderun-gen aus den Ländern können wir mit der jetzt getroffenen Festlegung (ca. 300 kW el.) als Ausnahme für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zufrieden sein.

Wirtschaftsdünger aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist ein wertvoller Rohstoff und leistet einen erheblichen Beitrag zur Steige-rung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebe-darf. Gerade deshalb haben wir die Regelungen im neuen Erneuerba-re Energien Gesetz auf eine stärkere Reststoffverwertung ausgerich-tet. Dies darf nun nicht durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben konterkariert werden.


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