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Länder müssen Vollzug praxisgerecht gestalten
Berlin (ba/vfz/mdb) - Im Deutschen Bundestag wurde heute das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verabschiedet. Neben der Umset-zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und Maßnahmen zur Ver-besserung der Ressourceneffizienz der Kreislaufwirtschaft enthält das Gesetz auch eine Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Vorga-ben für Biogasanlagen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp MdB und der zuständige Be-richterstatter, Johannes Röring MdB: Wirtschaftsdünger aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist ein wertvoller Rohstoff und leistet einen erheblichen Beitrag zur Steige-rung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebe-darf. Gerade deshalb haben wir die Regelungen im neuen Erneuerba-re Energien Gesetz auf eine stärkere Reststoffverwertung ausgerich-tet. Dies darf nun nicht durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben konterkariert werden. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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