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13.01.2012 RSS Feed

Kopfpauschale sachlich nicht zu begründen

Geld Ff Foto Dsc

Bonn (ba/vfz/zds) - Die Diskussion ist noch nicht zu Ende: Mit neuen Schätzformeln wurde Anfang Oktober 2011 auch die Kopfpauschale bei Schlachtschweinen gestrichen. Diese Auffassung wird vielerorts vertreten. Allerdings ziehen einige Schlachtunternehmen bei Schlachtsauen angeblich weiterhin 35 Cent ab


Im Interview mit Top Agrar (Ausgabe 1/2012) stellt Willi Pompe, Leiter des Referates Tierische Erzeugnisse im BMELV nunmehr klar, dass hierfür die rechtliche Grundlage fehle. Sauen seien in die Handelsklasse M einzustufen und unterlägen der Preismeldepflicht. Deshalb gelten bei Gewichtsfeststellung, Preismeldung und Auszahlungspreis die gleichen Regeln wie für alle anderen Schlachtschweine auch.
Wenn der Verdacht bestehe, dass die Pauschale nachträglich vom Meldepreis abgezogen worden sei, sollten die zuständigen Überwachungsbehörden informiert werden.


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