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ISN-meldet: Kopfabzüge entfallen seit dem 04.10.11 – VION zieht jedoch weiter abBonn/Damme (ba/vfz/isn) - Mit der Einführung der neuen Klassifizierungsformeln ab dem 04.10.2011, entfallen die bisher vorgenommenen Kopfabzüge . In den neuen Berechnungsformeln, die auf der Grundlage von Zerlegeversuchen ermittelt worden sind, wurde die seit dem Jahresanfang geltende neue Schnittführung bereits berücksichtigt.
Zahlreiche Schlachtunternehmen haben ihren Lieferanten den Wegfall der Kopfabzüge bereits in den letzten Tagen im Zuge der Bekanntgabe der neuen Abrechnungsmasken schriftlich mitgeteilt. Eine unrühmliche Ausnahme bildet jedoch die Vion, die weiterhin ganz dreist die bisherigen Abzüge in Höhe von 0,35 €/Schwein vornimmt. Die Begründung der VION für dieses Vorgehen: man habe schließlich erst drei bis vier Wochen nach den Wettbewerbern am Jahresanfang die Abzüge vorgenommen und wolle erst die weitere Situation beobachten.
Für die ISN waren und sind die von den Schlachtunternehmen vorgenommenen Kopfabzüge nicht nachvollziehbar, doch das Vorgehen der VION setzt dem ganzen jetzt die Krone auf. Wenn Sie in diesen Tagen Ihre Schlachtabrechnungen erhalten, achten Sie also unbedingt drauf, dass Ihnen keine derartigen Beträge, wie auch immer sie formuliert werden, mehr abgezogen werden. Weisen Sie Ihren Vermarkter auf den Wegfall des Kopfabzuges hin! Sofern die Abzüge weiterhin vorgenommen werden, liefern Sie keine Schweine mehr an die betreffenden Schlachtstätten und verkaufen Sie ihre Schweine zu einem anderen Unternehmen! | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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