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Koalition beschließt steuerliche Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen
Die beabsichtigte Neuregelung sieht eine erhöhte Absetzung sowie einen Abzug wie Sonderausgaben für entsprechende Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die Förderung ist dabei an das Erreichen des KfW-Effizienzhaus-85-Standards gekoppelt. Sie kann für vor 1995 gebaute Gebäude in Anspruch genommen werden und muss durch einen Sachverständigen bescheinigt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Förderung auch bei einer Sanierung in Raten möglich ist, wenn mit den Einzelmaßnahmen nach Abschluss der Sanierung insgesamt die Förderkriterien erreicht werden. Die steuerliche Förderung wird für Baumaßnahmen gewährt, die ab dem 6. Juni 2011 - der Tag des Kabinettbeschlusses zu dem Gesetzentwurf - begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 8. Juli 2011 vorgesehen. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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