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19.06.2010
Klöckner informiert über staatliche Hilfsangebote bei Hagelschäden Berlin (ba/vfz/pm) - In Deutschland nehmen die Unwetter bedingten Schäden in der Landwirtschaft zu. So hat es beispielsweise in der Südpfalz am 9. Juni 2010 durch starken Hagelschlag zum Teil erhebliche Verwüstungen gegeben. Dabei sind regional Rebflächen bis zu 100 Prozent zerstört worden. Auch der Gemüse-, Obst- und Ackerbau ist stark betroffen. „In dieser Situation brauchen Landwirte schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagte dieParlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner. Als Unterstützungsmaßnahmen kommen bei Unwetterschäden in Betracht:
Vereinfachtes Verfahren für Geschädigte u. a. bei folgenden Maßnahmen (Antrag beim zuständigen Finanzamt): · Kürzung von Vorauszahlungen, 1 Stundung fälliger Steuern, Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung (Antrag bei der Gemeinde).
Außerdem sind, beispielsweise in Rheinland-Pfalz seit 1. Juni 2010 im Rahmen desnationalen Stützungsprogramms auf Antrag bis zu 50 Prozent der Aufwendungen für Ernteversicherungen zuschussfähig. Damit könnten den Winzern in Zukunft mögliche Einkommensverluste durch witterungsbedingte Ertragsausfälle im Schadensjahr und in den darauf folgenden zwei Wirtschaftsjahren, Substanzschäden an den Rebstöcken sowie die mit dem Schadensereignis in Zusammenhang stehende Qualitätsminderung der Erzeugnisse ausgeglichen werden. Neben diesen finanziellen Hilfen hat der Bund durch eineflexible Handhabung der Regelungen für Saisonarbeitskräfte dazu beigetragen, dass den Betroffenen geholfen werden kann. So können der Einsatz für andere als die ursprünglich angegebenen Tätigkeiten und die zeitliche Verschiebung des Einsatzes wie sogenannte„Mehrfachanforderungen“ abgewickelt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich bei der Bundesagentur für Arbeit dafür eingesetzt, dass für diese Maßnahmen keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren erhoben werden. Auch der kurzfristige Einsatz eines Saisonarbeitnehmers bei einem anderem Arbeitgeber wird erleichtert. Die Abwicklung erfolgt durch die Bundesagentur nach dem„Schnellvermittlung/Ersatzvermittlungsverfahren“, sodass hier ein schnelles und pragmatisches Verfahren greift. Betriebe, die ihre derzeitigen Saisonarbeitskräfte freistellen wollen, können dies ohne besonderen bürokratischen Aufwand tun. Es bedarf lediglich eines Verlängerungsantrages bei der Arbeitsagentur. Wenn die Saisonarbeitskraft während der Vertragslaufzeit in den Betrieb zurückkehrt, wird der entsprechende Zeitraum nachbewilligt. Nur wenn die Saisonarbeitskraft nach Vertragsablauf zurückkehrt, muss ein neues Antragsverfahren durchgeführt werden. | Suche Abonnenten-LogIn Tiertransportkontrollen Sie wurden kontrolliert?
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VFZ vom 12.09.2006 VFZ Nr. 37
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