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Kartellsünder müssen Verbraucher entschädigenPreisabsprachen lohnen sich für Unternehmen trotz effektiver Arbeit des Kartellamtes immer nochBerlin (ba(vfz/vzbv) - - Kartellabsprachen von Unternehmen müssen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes des Bundeskartellamtes. Dieses beziffert die volkswirtschaftlichen Schäden im dreistelligen Millionenbereich. Offenbar lohnt es sich für Unternehmen trotz des verschärften Vorgehens des Kartellamtes, den Markt hinter dem Rücken der Verbraucher zu manipulieren. Nach Auffassung des vzbv müssen geschädigte Verbraucher Wiedergutmachung erfahren. Schadensersatzklagen sollten hierzu erleichtert und überführten Unternehmen konkrete Wiedergutmachungsleistungen auferlegt werden. Statt die Kartellbußen dem Bundeshaushalt zuzuführen, könnte aus diesen Mitteln auch die Verbraucherberatung finanziert werden. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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