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27.09.2011 RSS Feed

Neuste Meldung der ISN:

19 % Umsatzsteuer auf Vorkosten bei der Schlachtschweinevermarktung?

 

 

 

 

 


Bonn/Damme (ba/vfz/isn) - Wichtige Meldung von der ISN - Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V.

 

Der Fiskus will 19 % Umsatzsteuer von den Vorkosten auf Schlachtabrechnungen, wenn das Eigentum an den Tieren erst am Schachthof übergeht. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Vorkosten auf Schlacht­abrechnungen umsatzsteuerlich zu sogenannten Entgeltminderungen führen. Das bedeutet, dass der Vor­kostenbetrag vom Schlachterlös abgezogen wird und auf den verbleibenden Betrag dann der Umsatz­steuersatz von 10,7 % oder 7 % angewendet wird.

 


Die neue Rechtsauffassung der Finanzbehörden würde dazu führen, dass insbesondere die Transportkosten als sonstige Leistung an den Landwirt mit 19 % Umsatzsteuer belastet wären. Den pauschalierenden Landwirt kostet das bares Geld.

Wenn der Landwirt allerdings mit seinem Viehhändler bzw. seiner Erzeugergemeinschaft klar vertraglich vereinbart, dass das Eigentum an den Schlachttieren bereits ab Hof bzw. ab Verladung auf den LKW übergeht, so kann es nach Auffassung verschiedener Steuerexperten bei der bisherigen Regelung verbleiben.

Allerdings tun sich nach Informationen der ISN einige Organisationen, wie beispielsweise der Deutsche Raiffeisenverband schwer, ihren Mitgliedsorganisationen entsprechende vertragliche Regelungen, beispiels­weise in ihren Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu empfehlen. Nach Kenntnisstand der ISN haben zwar eine Reihe von Erzeugergemeinschaften schon seit Jahren ihre Einkaufsbedingungen entsprechend abgefasst, andere sehen einen Eigentumsübergang erst mit der Verwiegung am Schlachthof vor. Auch im privaten Viehhandel sind die verschiedensten Fallgestaltungen zu finden. Problematisch sind hier insbesondere auch Kommissionsgeschäfte, erklärte die ISN.


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