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Bauernverband kritisiert Auflagen und Erosionsschutzkataster Koblenz (ba/vfz/pm) - Das neu erstellte Erosionskataster führt zu scharfen Beschränkungen beim Pflugeinsatz. Auf landesweit 35 Prozent der Ackerfläche liegen künftig sogenannte Wassererosionsauflagen. Auf 13 Prozent gibt es sogar verschärfte Auflagen. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium versucht ein Pflugverbot in weiten Teilen der Mittelgebirgslagen durch die Hintertür durchzusetzen. In einem Brief an Landwirtschaftsminister Hendrik Hering hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Leo Blum deshalb den Protest des Berufsstandes zum Ausdruck gebracht, in dem er die vom Landwirtschaftsministerium vorgenommene Klassifizierung der Flächen nicht hinnehmen wird: „Gerade in den Mittelgebirgslagen gibt es Betriebe, deren Flächen zu über 90 Prozent von Auflagen durch die Erosionsschutzregelungen betroffen sind. In diesen Regionen wird darüber hinaus verstärkt Braugerste angebaut, deren Produktion von einer nahezu pfluglosen Bodenbearbeitung in Mitleidenschaft gezogen wird. Ertrags- und Qualitätseinbußen werden die Folge sein. Dabei führt das Pflügen von Böden zur Erhöhung des Bodenvolumens und somit zu einer Verbesserung der Wasseraufnahmekapazität, die schließlich der Bodenerosion entgegen wirkt“, so Blum. Das Problem stelle nicht das Pflügen, sondern das Auftreten von Starkregen dar. Aber diese Regenfälle hätten in Rheinland-Pfalz nicht dazu geführt, dass die Oberböden der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft nun gefährdet wären. Schließlich sei die Landwirtschaft an der Erhaltung fruchtbarer Böden in höchstem Maße interessiert. Präsident Blum forderte Staatsminister Hendrik Hering auf, sich für die Streichung des Pflugverbotes einzusetzen. Purer Aktionismus, ohne fachlichen Hintergrund, sei nicht der richtige Weg. Darüber hinaus verbessere gerade die Bodenbearbeitung durch den Pflug die phytosanitäre Situation. Hierdurch werde der Aufwand an chemischen Pflanzenschutzmitteln reduziert, was den Betrieben sowohl finanziell als auch arbeitswirtschaftlich entgegenkomme.
Präsident Blum sprach in seinem Schreiben an den Landwirtschaftsminister auch die Problematik bezüglich der Flächenneuzuteilung bei Bodenordnungsverfahren durch diese Erosionsklassifizierung an. Hier sei Unruhe bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren in den Gemeinden vorprogrammiert.
In Anbetracht der Situation in den Betrieben der Mittelgebirgslagen forderte Blum Minister Hering auf, dringend zu handeln, um absehbaren Härten für die landwirtschaftlichen Unternehmen endlich Einhalt zu gebieten.
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