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Einspruch des Deutschen Bauernverbandes erfolgreich: „Schweinpatent“ widerrufenBerlin (ba/vfz/(DBV) Das sogenannte Schweinepatent EP 1651777 wurde aufgrund des Einspruchs des Deutschen Bauernverbandes widerrufen. Das US-Unternehmen Newsham Choice Genetics hatte gar nicht erst versucht, sich gegen die Einsprüche, die vom DBV und drei weiteren Einspruchsgegnern eingelegt wurden, zu verteidigen. Der Patentinhaber habe kein Interesse mehr an dem Schutzrecht, teilte das Europäische Patentamt mit. Der DBV wertet den Widerruf als einen großen Erfolg für den landwirtschaftlichen Berufsstand und als Bestätigung, dass sich der intensive Einsatz der Landwirte gegen Patente auf Tiere und Pflanzen lohne. „Ich gehe davon aus, dass der Druck der Landwirte und unsere stichhaltigen Argumente dazu geführt haben, dass der Patentinhaber von dem Patent Abstand genommen hat“, erklärte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born. Kern des Patentes war ein technisches Verfahren, mit dem Schweine auf ein sogenanntes Leptin-Rezeptor-Gen untersucht werden können, welches für Gewichtszunahme und Wachstum verantwortlich gemacht wird. Der Deutsche Bauernverband hatte heftig kritisiert, dass das Patent auch Elemente herkömmlicher Züchtung mit beinhaltete und damit das Verbot, Kreuzungs- und Selektionsverfahren zu patentieren umgangen würde. Anlässlich des Widerrufs des Schweinepatentes fordert der DBV die Bundesregierung auf, ihren eingeschlagenen Weg verstärkt fortzusetzen und sich entsprechend der Zielsetzung im Koalitionsvertrag mit Nachdruck für ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen einzusetzen. Auch müssten klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, dass die „Garnierung“ von herkömmlichen Züchtungsverfahren mit technischen Elementen nicht zu einer Patentierung führen kann. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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