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15.12.2011 RSS Feed

Eilmeldung: LANUV veranlasst Stilllegung der automatischen Klassifizierung in Coesfelder Schlachtbetrieb

Bonn (ba/vfz/pm/fr/lanuv) - Auf Veranlassung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die zuständige Eichbehörde gestern im Coesfelder Schlachtbetrieb der Firma Westfleisch die automatische Anlage für die Klassifizierung von Schlachtkörpern von Schweinen (AutoFom) stillgelegt.


Inspektoren des LANUV hatten bei Kontrollen in dem Betrieb technische Veränderungen an der Klassifizierungsanlage festgestellt. Bei der AutoFom-Klassifizierung werden per Ultraschall Messungen durchgeführt, die u.a. den Magerfleischanteil der Tiere bestimmen. Auf dieser Grundlage wird die Vergütung für die Landwirte berechnet. Fehler bei der automatischen Klassifizierung können somit den Ertrag der Tierproduzenten schmälern.
Das LANUV hatte zunächst den Betrieb einer Wassersprühanlage untersagt, deren Wasserzufluss sich auf den Eichbereich des Klassifizierungsgeräts ausgewirkt hatte. Zudem wurden bauliche Veränderungen an der geeichten Einheit des AutoFom festgestellt. Die Abweichungen betrafen zum Beispiel den Abstand der Förderhaken, die Länge der Wanne vor dem Messwertaufnehmer oder das Fehlen von Sicherungsstempeln der Eichbehörden.
LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann: Die Aufdeckung dieses Vorgangs bestätigt die Notwendigkeit einer lückenlosen Erfassung von Schlachtdaten und zeigt die Bedeutung von Vor-Ort-Kontrollen.


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