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02.08.2011 RSS Feed

Eckpunkte GWB-Novelle: Licht und Schatten

Berlin (ba/vfz/hde) - Die vom Bundeswirtschaftsminister Rössler heute vorgelegten Eckpunkte zur 8. GWB-Novelle lösen beim Einzelhandel zwiespältige Gefühle aus, so der Handelsverband HDE. Richtig ist, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorzugsbedingungen nicht weiter verlängert werden, da sie sich als nicht praxistauglich erwiesen haben. Die Praxis hat gezeigt, dass solche Regelungen einem funktionierendem Wettbewerb und den Interessen des Verbrauchers eher entgegen stehen, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE begrüße es zudem sehr, dass der Minister die Entflechtung von Unternehmen nur noch für den Fall vorsieht, dass ein markstarkes Unternehmen seine Marktmacht auch tatsächlich missbraucht. Von daher sei die Argumentation des HDE gegenüber dem Ministerium erfolgreich gewesen, dass eine schrankenlose Entflechtungsbefugnis letztendlich am Markt erfolgreiche Unternehmen bestrafen und zu absurden Marktverhältnissen führen würde.

Der HDE sei von der hohen Wirksamkeit und Effektivität des deutschen Kartellrechts überzeugt, sagte Genth: Die aktuellen Gesetze stellen einen fairen Wettbewerb im Einzelhandel sicher. Der Verbraucher profitiert sichtbar von diesem funktionierenden Wettbewerb. Das zeigen auch die im europäischen Vergleich niedrigsten Lebensmittelpreise. Für die geplante Einführung einer neuen Klagebefugnis für Verbraucherorganisationen und Verbände der Marktgegenseite gegen Kartellsünder sehe der HDE deshalb keinen Bedarf. In diesem Fall ist weniger mehr. Die Klagebefugnis ist beim Kartellamt ausreichend aufgehoben. Die Ausweitung der Klagebefugnis führt hier nicht automatisch zu besseren Ergebnissen, sondern womöglich zu einer unnötigen und kostenträchtigen Prozessflut. so die Befürchtungen von Genth. Eine Klage gegen Kartellverstöße mit der Zielsetzung der Vorteilsabschöpfung sei bisher nur den Kartellbehörden möglich. Diese bereits bestehende und bewährte Klagemöglichkeit sollte dafür sorgen, dass auch in den Fällen, in denen einzelne Verbraucher eine Klage wegen der Geringfügigkeit des Schadens unterlassen, die Vorteile eines verbotenen Kartells abgeschöpft werden. Der Deutsche Bundestag habe bereits bei der 7. GWB_Novelle einem entsprechenden Gesetzesvorschlag seine Zustimmung verweigert Genth kündigte an, der HDE werde das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv begleiten.


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