| München (ba/vfz/bbv) – Sofort die Initiative ergriffen hat der Bayerische Bauernverband bei einigen neuen Gesetzesvorhaben im Steuerrecht, die neue Belastungen für die bayerischen Bauernfamilien bringen könnten. Im Fokus der Verbandsarbeit stehen die Grundsteuer, die Möglichkeiten der Reinvestition und die Ökosteuer.
So wird beispielsweise nach einer neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer gesucht, da die bisher verwendeten Einheitswerte, die aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) stammen, ersetzt werden sollen. Betrachtet man die jetzt von zwei Länder-Arbeitsgruppen vorgelegten Lösungsvorschläge, so würde sowohl das Verfahren, das pauschale Werte heranziehen möchte, als auch der Gegenvorschlag auf Verkehrswertbasis zu einer höheren Bemessungsgrundlage als im bisherigen Recht führen. „Eine solche höhere Bemessungsgrundlage birgt die Gefahr einer weit überzogenen und untragbaren Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Dies zu verhindern, ist für die berufsständische Interessenvertretung in den nächsten Wochen und Monaten eine riesengroße Aufgabe", erklärt BBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Eine Veränderung an der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe könne sich nach seiner Überzeugung nur an einer nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Betriebe orientieren.
Aber nicht nur bei der Grundsteuer, auch bei anderen Steuerthemen hat sich der Berufsstand schon frühzeitig in die Diskussion eingeschaltet. So soll nach Willen des Bundesrats die Reinvestitionsmöglichkeit bei Grundstücksverkäufen nach Paragraph 6b EStG eingeschränkt werden. Danach wäre eine Reinvestition in Wirtschaftsgüter, die zur Vermietung und Verpachtung genutzt werden, grundsätzlich nicht mehr möglich. Sollte der Änderungsvorschlag letztendlich in das Gesetz einfließen, würden sich erhebliche Auswirkungen auch für die Land- und Forstwirtschaft ergeben. Bei Veräußerung betrieblicher Grundstücke müssten dann für eine steuerfreie Reinvestition wieder Flächen oder Gebäude angeschafft oder hergestellt werden, die selbst genutzt werden können. Immense Verwerfungen am Grundstücksmarkt wären zu erwarten. Jetzt kommt es zunächst darauf an, wie die Bundesregierung auf den Vorschlag des Bundesrats reagiert. Der Berufsstand wird sich weiter dafür einsetzen, dass die bisherige Regelung erhalten bleibt.
Bei der dritten „Steuer-Baustelle“ geht es um den geplanten Wegfall von Entlastungen bei der Ökosteuer. Nach einer Anhebung der Sockelbeträge sowie einer Reduzierung der Entlastungssätze beim Stromverbrauch und bei der Erzeugung von Wärme könnte wohl kaum noch ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in Bayern die Steuerermäßigungen nutzen. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben damit, dass nur noch Betriebe mit hohem Energieverbrauch entlastet werden sollen, da bei diesen davon auszugehen sei, dass sie im internationalen Wettbewerb stehen. Der Bauernverband hat diesem Rückschluss vom hohen Energieverbrauch auf die Teilnahme am internationalen Wettbewerb widersprochen. Denn auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stehen im Wettbewerb mit Betrieben aus anderen Ländern und auch bei ihnen stellen die Energiekosten einen wichtigen Kostenfaktor dar. Zusätzlich hat der BBV darauf hingewiesen, dass die Land- und Forstwirtschaft von den bei Einführung der Ökosteuer erfolgten Entlastungen bei der Rentenversicherung kaum profitieren konnte und auch aus diesem Grund eine Entlastung notwendig ist.
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