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14.06.2010 RSS Feed

Der Beruf „Pferdewirt“ wird moderner


Berlin (ba/vfz/DBV) Ab dem 1. August 2010 zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres 2010/2011 wird die Ausbildung im Beruf Pferdewirt/in nach einer überarbeiteten Ausbildungsverordnung durchgeführt. Damit tritt die bisherige Ausbildungsverordnung vom November 1975 außer Kraft. Im Zuge der Novellierung wurden die Ausbildungsinhalte aktualisiert und in praxisorientierter Weise ausformuliert. Darüber hinaus wurden Inhalte, Strukturen und Prüfungsinstrumente bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen an aktuell geltende bundeseinheitliche Standardvorgaben angepasst. Zukünftig wird die Struktur des Berufs Pferdewirt/in in die Fachrichtungen Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen sowie Spezialreitweisen gegliedert. Die Fachrichtung Pferderennen kann in den Einsatzgebieten Rennreiten oder Trabrennfahren ausgebildet werden, die Fachrichtung Spezialreitweisen in den Einsatzgebieten Westernreiten oder Gangreiten.

Parallel zur Neufassung der Ausbildungsverordnung wurde der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht unter Federführung der Kultusministerkonferenz (KMK) neu gefasst. Im Zusammenhang mit dem Neuordnungsverfahren soll in absehbarer Zeit auch die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) über die Anerkennung von Ausbildungsstätten überarbeitet werden.

Durch die Veröffentlichung der novellierten Ausbildungsverordnung wurde ein Neuordnungsverfahren offiziell abgeschlossen, dem langjährige intensive Beratungen von Fachorganisationen der Pferdewirtschaft, agrarischen Sozialpartnern und BMELV vorgeschaltet waren. Das formale Verfahren erfolgte unter Federführung des BMELV in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und führte aus berufsständischer Sicht zu einem erfolgreichen Ergebnis, das sich in der Ausbildungspraxis bewähren wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) koordinierte die arbeitgeberseitige Vertretung in enger Zusammenarbeit und fachlicher Abstimmung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).



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