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01.07.2010
DBV-Präsidium beschließt Position zur Hofabgabeklausel
Beibehaltung ist notwendig

Berlin (ba/vfz/DBV) Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat am 1. Juli 2010 eine Position zur Hofabgabeklausel verabschiedet und sich für den Erhalt ausgesprochen.
Die Hofabgabeklausel ist nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument, erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe, fördert den rechtzeitigen Generationswechsel und wirkt der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer entgegen. Deshalb unterstützt der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) diese Position des DBV nachdrücklich.

Unabhängig vom Festhalten an der Hofabgabevoraussetzung sind Problemfälle, wie zum Beispiel gewerbliche Tierhaltung, Schwierigkeiten bei der Verpachtung von Forst- und Steillagenweinbauflächen, Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten zu lösen.

Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände haben die Diskussion über die Notwendigkeit der Hofabgabeklausel intensiv geführt. Die Hofabgabeklausel ist grundsätzlich zu erhalten. Die Auffassung zum Erhalt der Hofabgabeklausel wird oftmals durch die persönlichen Verhältnisse geprägt. Aus der persönlichen Situation heraus ist die Argumentation oftmals schlüssig und nachvollziehbar. Dennoch hat die intensive Diskussion in den Landesbauernverbänden und beim DBV gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der aktiven Landwirte sich ohne Vorbehalt für eine Beibehaltung der Hofabgabeklausel ausspricht.



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