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01.07.2011 RSS Feed

Bundestag beschließt Novelle des EEG


Berlin (ba/vfz/min) - In zweiter und dritter Lesung wurde im Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Somit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten – Überförderungen vermeiden – Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden. Daher bin ich überzeugt, dass wir das EEG zielorientiert weiterentwickelt haben. Besonders hervorzuheben, so die Ministerin weiter, sei das Maßnahmenbündel, das Nutzungskonkurrenzen auf der Fläche und Fehlanreizen mit unerwünschten Folgen entgegenwirken soll.

Biomasse ist mit einem Anteil von 33 Prozent ein wichtiger erneuerbarer Energieträger im Strombereich, knapp hinter der Windkraft, mit der im Jahr 2010 36 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden konnte.

Die insbesondere für den Bereich Biomasse relevanten Änderungen im EEG sehen vor:

    • Die Senkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 Prozent und damit moderate Strompreisbelastungen für die Endverbraucher.

    • Eine stärkere Absenkung der Vergütungen für große Anlagen, die letztlich zu weniger EEG-Kosten bei den Verbrauchern führt und eine Benachteiligung kleiner landwirtschaftlicher Anlagen verhindert.

    • Einen Maisdeckel, wodurch eine fortschreitende Vermaisung der Landschaft verhindert werden soll. Derzeit werden rund 25 Prozent der Maisanbauflächen zur Energieerzeugung in Biogasanlagen genutzt. In Zukunft, dürfen neue Biogasanlagen nicht mehr als 60 Prozent Mais bzw. Körnergetreide im Gärsubtrat verwenden.

    • Eine neue Sondervergütung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen bis 75 kW, die zu 80 Prozent mit anfallender Gülle betrieben werden müssen und damit einen erheblichen Beitrag leisten, vor Ort anfallende Güllemengen energetisch und gleichzeitig klimafreundlich zu nutzen.

    • Die Entkoppelung des NawaRo- vom Güllebonus. Dies wird dazu führen, dass eine weitere Konzentration von Biogasanlagen in Regionen mit bereits intensiver Viehhaltung verhindert wird.

    • Die Bildung einer Rohstoffklasse mit einem höheren Vergütungssatz, womit ein stärkerer Anreiz für den Einsatz von energieärmeren Reststoffen geschaffen wird.

Darüber hinaus ist es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten. Insgesamt stellt das Ergebnis eine solide Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Stromversorgung dar. Mit der heute verabschiedeten EEG-Novelle bleibt die Biomasse eine Säule zukünftiger Energieversorgung. Insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in kleinen und mittleren Anlagen werden die Wertschöpfungskette Energieerzeugung im ländlichen Raum halten und Einkommensmöglichkeiten bieten, sagte Aigner.


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