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19.07.2011 RSS Feed

Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes - Bundesregierung ignoriert
legitime Schutzinteressen der Unternehmen



Berlin (ba/vfz/bll)  - Die Bundesregierung wird mit dem für morgen erwarteten Kabinettsbeschluss den Weg für die parlamentarische Beratung der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes frei machen. Die Lebensmittelwirtschaft bedauert, dass die Bundesregierung die ausführlich erläuterten Bedenken sämtlicher Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ignoriert und zudem auf eine Erörterung des Referenten-Entwurfes in einer Anhörung verzichtet hat.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Bundesregierung das bisher verfolgte Ziel der Gewährleistung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und den Schutzinteressen der Unternehmen zulasten der Wirtschaft auf. Insbesondere die Vermischung von Gefahrenabwehr- und Informationsaspekten, die massive Einschränkung des Ausnahmegrundes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Verkürzung von Verfahrensrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten und die öffentliche Vorverurteilung von Unternehmen, obwohl die entsprechenden Verfahren noch andauern, führen zu einer einseitigen, völlig unangemessenen Benachteiligung der Wirtschaft. So werden verfassungsmäßig geschützte Rechte der Betroffenen wie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, das Prinzip der Unschuldsvermutung sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in eklatanter Weise außer Acht gelassen. Der Gesetzentwurf entfernt sich damit ohne sachlich erkennbaren Grund von den Ergebnissen, die von rechtswissenschaftlicher Seite in den von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen 1.500 Seiten starken Rechtsgutachten im Rahmen der Evaluierungsphase ausformuliert worden sind. Es ist bedauerlich, dass auch das ansonsten gerade im Bereich des Datenschutzes sehr engagierte Bundesministerium der Justiz bislang kein stärkeres Engagement zugunsten der geschützten Unternehmensrechte gezeigt hat.

Dem BLL ist wichtig: Auch die Lebensmittelwirtschaft unterstützt das Ziel einer sachgerechten Verbraucherinformation und belegt dies durch zahlreiche direkte Kommunikationskontakte mit Verbrauchern per Post, E-Mails, Telefon oder über das Internet. Gesetzliche Informationsregelungen müssen angesichts der möglichen drastischen Folgen für die betroffenen Unternehmen durch ungesicherte Informationen einen angemessenen Interessenausgleich gewährleisten. Einseitige Lösungen sind nicht akzeptabel! Die Lebensmittelwirtschaft erwartet, dass in den parlamentarischen Beratungen ihren berechtigten Bedenken Rechnung getragen wird. Dies ist auch angesichts der jüngsten Erfahrungen mit Warnungen im Rahmen der EHEC-Krise zwingend geboten.


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