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Schweizer Blauzungen-Impfung: Skeptiker beharren auf Freiwilligkeit Bern (ba/vfz/lid) – In der Anhörung für die Impfverordnung gegen die Blauzungenkrankheit bleiben die Impfskeptiker kritisch, obwohl das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Obligatorium mit Ausnahmen vorschlägt.
Für Bio Suisse entsprechen die Ausnahmen, wie sie im Verordnungstext formuliert sind, nicht dem ausgehandelten Kompromiss. Die Kleinbauernvereinigung VKMB beharrt auf einer Freiwilligkeit der Impfung. Die Blauzungenkrankheit sei nicht bedrohlich genug, um einen Impfzwang zu rechtfertigen. Das zeigten die europäischen Statistiken und die Tatsache, dass in den Nachbarländern entweder auf freiwillige Impfung oder auch einfache Ausnahmen gesetzt werden könne. Bei den Ausnahmen, die in der Schweiz auf Gesuch hin gewährt würden, sei zu erwarten, dass die Praxis von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein werde. Ferner sei keine unabhängige Meldestelle für Impfkomplikationen und Schadensmeldungen vorgesehen und es seien auch keine Entschädigungsregelungen vorgesehen. Besonders scharf reagiert die Vereinigung Bioforum Schweiz. Die Impfkritiker seien nicht rückwärtsgewandte Spinner, wie es wörtlich beim BVET heisse, sondern Bäuerinnen und Bauern, die begriffen hätten, dass "mit der Administration der Landwirtschaft durch erdferne Theoretiker die Kranhkeiten bei Tieren und Pflanzen zunehmen", heisst es in einer Mitteilung. In Italien seien wahrscheinlich die Resultate von einigen wenigen Grossbetrieben hochgerechnet und die Bauern damit an der Nas herumgeführt worden. Wenn nun wirklich eine gefährliche Tierkrankheit auftauchen würde, wäre ein grosser Teil der Glaubwürdigkeit von Tierärzteschaft und BVET verloren. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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