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16.12.2011 RSS Feed

Besonderheiten der Agrarmärkte bei Finanzmarktregulierung beachten

Geld Ff Foto Dsc

Gemeinsame Stellungnahme von BVE, DBV und DRV gegenüber der Bundesregierung

Berlin (ba/vfz/pm) - Warentermingeschäfte sind für die deutsche Ernährungsindustrie ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Rohstoffpreisschwankungen. Regulierungsmaßnahmen im Rahmen der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie müssen deshalb aus Sicht der Lebensmittelhersteller so ausgestaltet sein, dass einerseits Marktmissbrauch an den Derivatemärkten verhindert wird und andererseits Termingeschäfte als Absicherungsinstrument gestärkt werden. Die Risikominderung beim Rohstoffeinkauf ist für die Ernährungsindustrie eine wichtige Voraussetzung für stabile Endverbraucherpreise.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Raiffeisenverband gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine ausgewogene Regulierung der Warenterminmärkte ausgesprochen.

Die EU-Vorschläge zur Regulierung der Finanz- und Warenterminmärkte verfolgen das Ziel, die Transparenz und die Überwachung der Märkte zu verbessern. Diese Vorschläge sind Reaktion auf die weltweite Finanzmarktkrise seit 2008. Sie zielen vor allem in Richtung Finanzmärkte und Finanzwirtschaft. Bei der konkreten Umsetzung der Rechtsvorschläge durch die nationalen und europäischen Marktaufsichtsbehörden muss deshalb sichergestellt werden, dass den Besonderheiten der Agrarrohstoffmärkte Rechnung getragen wird, damit diese in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden.


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