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Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn (ba/vfz/pm) - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist jeweils der 1. Januar.Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Masthähnchen, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben nur den Durchschnittsbesatz an. Die überwiegende Zahl der Tierhalter hat die Meldung fristgerecht abgegeben, noch liegen aber nicht alle Meldebögen bei der Tierseuchenkasse NRW vor. Letzte Frist für die ausstehenden Meldungen der Tierzahlen ist der 28. März. Die Meldung kann schriftlich mit einem Meldebogen, der dem Erinnerungsschreiben beigefügt ist, oder online unter www.tierseuchenkasse.nrw.de abgegeben werden. Sollte bis zum 28. März keine Meldung bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein, wird das zuständige Veterinäramt darüber informiert. Kann die Tierzahl auch mit Hilfe des Veterinäramtes nicht ermittelt werden, muss die Registrierung als Tierhalter in der Tierseuchenkasse beendet werden. Das kann dazu führen, dass eventuelle Leistungen aus der Tierseuchenkasse nicht mehr in Anspruch genommen werden können. | Suche Abonnenten-LogIn Aktuell: Tiertransporte Alle sagten:
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