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07.12.2011 RSS Feed

Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ab 2012 genehmigungsfrei

DBV: Bürokratie beendet, Flexibilität erhöht


Berlin (ba/vfz/DBV) Ab dem 1. Januar 2012 können Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu 6 Monaten im Kalenderjahr beschäftigen. Darauf weisen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) hin, die einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 7. Dezember 2011 ausdrücklich begrüßen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und GLFA-Präsident Martin Empl sehen ihre gemeinsamen Aktivitäten durch diese Entscheidung bestätigt und danken den Bundesministerinnen Ilse Aigner und Dr. Ursula von der Leyen sowie Kanzleramtsminister Dr. Ronald Pofalla für ihren Einsatz. Mit der pragmatischen Entscheidung wurde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen, so Sonnleitner und Empl. Beide Präsidenten sehen sich damit für ihren intensiven Einsatz in den letzten Monaten für Landwirte, Forstwirte, Winzer, Gärtner und Unternehmer mit Sonderkulturen belohnt.

Die Verbände teilen weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 1. Januar 2012 keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen. Der Beschluss des Bundeskabinetts werde in den nächsten Wochen umgesetzt. Beide Verbände weisen darauf hin, dass auch für osteuropäische Arbeitskräfte das deutsche Arbeitsrecht und das deutsche Arbeitsschutzrecht gelten. Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus angewendet.


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